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Im Bereich des Verkehrsstrafrechts verteidigen wir Sie im speziellen umfassend bei folgenden Vorwürfen:
- Trunkenheitsfahrt
- Führen des Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von berauschenden Mitteln
- Verkehrsunfallflucht
- Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
- Tötung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz
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