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Die Kanzlei Altun ist auf dem Gebiet des türkischen Rechts tätig. Besonderes Anliegen ist es, unseren Mandanten in möglichst weitreichendem Maß in allen rechtlichen Fragen mit gesteigertem wirtschaftlichem Bezug zur Seite stehen zu können, gleich ob ihr Anliegen dem betrieblichen oder privaten Bereich entstammt.
Zu dem deutsch-türkischen Wirtschaftsrecht gehören als Schwerpunkte das Arbeitsrecht, das gesamte Spektrum des Gesellschaftsrechts sowie das Vertragsrecht.
Deutsch-türkischer Rechtsverkehr
- Gründung von Kapitalgesellschaften in der Türkei
- Forderungsbeitreibung in der Türkei
- Vertragsgestaltung
Internationale Rechtsverfolgung
- Rechtsverfolgung im Ausland und Führung inländischer Prozesse für ausländische Mandanten
- Beratung auf sämtlichen Gebieten des Internationalen Zivilprozessrechts und des Internationalen Privatrechtes
- Grenzüberschreitende Durchsetzung und Vollstreckung von Forderungen
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
Beratung von Existenzgründern bei der
- der Rechtsformwahl und der Durchführung der Gesellschaftsgründung
- Erlangung von Fördermitteln
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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