Seit Gründung der Kanzlei ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit die Strafverteidigung. Herr Rechtsanwalt Dr. Erkan Altun ist als Fachanwalt für Strafrecht im gesamten Bundesgebiet tätig und kann auf eine Vielzahl von großen Strafverfahren zurückblicken.
Wir sind uns durchaus bewusst darüber, dass ein Strafverfahren für Sie auch eine emotionale Ausnahmesituation darstellt und stellen dies in den Vordergrund unserer Tätigkeit.
In Kenntnis der besonderen Situation bedeutet eine optimale Strafverteidigung, dass wir uns zu 100% einsetzen und mit unserer Kompetenz und Taktik das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen.
Für uns ist die Grundlage einer optimalen Strafverteidigung immer eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Gemeinsam legen wir die Verteidigungsziele fest und entwickeln eine Strategie zum Erreichen dieser Ziele. Dies setzt natürlich voraus, dass wir Sie umfassend über die Sach- und Rechtslage informieren.
Ausgangspunkt unserer Verteidigung ist es zunächst zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird und aus welchen Beweismitteln sich der Tatvorwurf ergibt. Hierfür ist es in den meisten Fällen unentbehrlich, zunächst die Ermittlungsakten anzufordern. Erst nach der Einsichtnahme in die Akten kann eine konkrete Beratung erfolgen und in einer gemeinsamen Besprechung die Verteidigungstaktik aufgebaut werden.
(Da eine Akteneinsicht durch Privatpersonen nicht möglich ist, geben wir Ihnen über unseren Service die Möglichkeit, kostengünstig Akteneinsicht zu erhalten. Sollten Sie eine solche anwaltliche Beratung wünschen, wenden Sie sich deshalb an uns.)
In unserer Kanzlei wird der Bereich des Strafrechts von Herrn Rechtsanwalt Dr. Erkan Altun, Fachanwalt für Strafrecht, betreut.