Kosten für Beratung


Wir laden Sie daher gern zu einem ersten Beratungsgespräch ein, während dem wir Ihren konkreten Fall und die darauf zugeschnittenen Lösungsmöglichkeiten erörtern. Erst nach einem Erstberatungsgespräch entscheiden Sie, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen.

Schon das Gesetz verpflichtet uns, bei den für Sie entstehenden Kosten für eine Erstberatung Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, so dass Sie von uns qualifizierten anwaltlichen Rat auch dann erhalten, wenn Sie nur über ein kleines Einkommen verfügen.

 


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