Es ist selbstverständlich, dass guter Service auch Kosten verursacht. Dabei legen wir jedoch Wert darauf, dass die Kosten für Sie transparent sind. Wir schaffen klare Verhältnisse, indem wir zu Beginn unserer Tätigkeit unsere Honorare besprechen.
In der Regel kann ohne weiteres angegeben werden, welche konkreten Kosten für unsere Tätigkeit entstehen. Zur Abrechnung unserer Tätigkeit ist die gesetzliche Abrechnung nach RVG oder die Stundenabrechnung nach Honorarvereinbarung möglich.
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir gern die Frage des Versicherungsschutzes für Sie: Ihrer Versicherung wird Ihr rechtliches Anliegen geschildert, die Deckungszusage wird eingeholt und in den meisten Fällen kann sodann unmittelbar gegenüber Ihrer Versicherung abgerechnet werden. Ihnen bleibt damit der lästige Schriftverkehr erspart.
In Zivilprozessen (außer im Arbeitsrecht) hat die Partei, die einen Prozess gewinnt, einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher Anwaltsgebühren, die nach der RVG angefallen sind.
In Strafprozessen hingegen gibt es andere Besonderheiten.
Für den Fall, dass es Ihre wirtschaftliche Situation erfordern sollte, besteht regelmäßig die Möglichkeit, Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (gerichtliches Verfahren) in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Kostenrechner besteht für Sie die Möglichkeit, ihr Kostenrisiko in einem gerichtlichen Verfahren zu berechnen.