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Die Kanzlei Altun legt Wert auf Kostentransparenz für den Mandanten. Wir schaffen daher von Anfang an klare Verhältnisse und besprechen mit unseren Mandanten zu Beginn unserer Tätigkeit unsere Honorare.
Abstrakte Preisangaben ohne eine exakte Vorstellung, um welche anwaltliche Leistung es sich handeln wird, gibt es bei uns nicht. Die Erfahrung zeigt, dass zunächst der relevante Sachverhalt ermittelt werden muss, um die notwendigen Schritte aufzuzeigen, wie wir für unsere Mandanten effektiv tätig werden können. Erst dann kann angegeben werden, welche konkreten Kosten für diese Tätigkeit entstehen.
Unsere Mandanten können davon ausgehen, dass das Preis-/Leistungsverhältnis stets im Mittelpunkt der Abrechnung unserer Leistungen steht.
Zur Abrechnung unserer Tätigkeit ist die gesetzliche Abrechnung nach RVG oder die Stundenabrechnung nach Honorarvereinbarung möglich.
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir gern die Frage des Versicherungsschutzes für Sie: Ihrer Versicherung wird Ihr rechtliches Anliegen geschildert, die Deckungszusage wird eingeholt und in den meisten Fällen kann sodann unmittelbar gegenüber Ihrer Versicherung abgerechnet werden. Ihnen bleibt damit der lästige Schriftverkehr erspart.
Für den Fall, dass es Ihre wirtschaftliche Situation erfordern sollte, unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung von Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (gerichtliches Verfahren).
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